AGB für unsere Vermietungsaufträge
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass
der Aktionsplatz rechtzeitig frei ist für den Aufbau. Der Platz muss von der Größe und Beschaffenheit den Anforderungen der jeweiligen Aktionen entsprechen. Es muss gewährleistet sein, dass unsere Fahrzeuge den Aktionsplatz ohne Probleme
anfahren und direkt nach Veranstaltungsende auch wieder verlassen können.
Sollte der Mieter den Auftrag stornieren, und wir das Aktionsprogramm
nicht wieder vermieten können, übernimmt dieser unsere Ausfallkosten.
Bis 30 Tage vor der Veranstaltung / 20 % der Auftragssumme
Bis 20 Tage vor der Veranstaltung / 30 % der Auftragssumme
Bis 10 Tage vor der Veranstaltung / 50 % der Auftragssumme
Ab 3 Tage vor der Veranstaltung / 80 % der Auftragssumme
Wir akzeptieren Fälle
höherer Gewalt als Ausfallgrund. / Das Wetterrisiko liegt beim Mieter.
Uns gegenüber können keine Schadensersatzansprüche geltend
gemacht werden wenn Aktionsprogramme während der Aktionszeit beschädigt werden und eine planmäßige Durchführung nicht mehr möglich ist, und/oder wenn bedingt durch Pannen oder Unfälle, an oder mit unseren Fahrzeugen, die
Aktionen nicht rechtzeitig beginnen. Entsprechend kann aber der Kunde unsere Rechnung kürzen.
Alle Aktionen sind von unserer Seite aus versichert.
Wird dieser AB nicht innerhalb 8 Tagen widersprochen, ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die
Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.