AGB für Künstlerauftritte

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Aktionsplatz rechtzeitig frei ist für den Aufbau. Der Platz muss von der Größe und Beschaffenheit den Anforderungen der jeweiligen Aktionen entsprechen. Es muss gewährleistet sein, dass unsere Fahrzeuge den Aktionsplatz ohne Probleme anfahren und direkt nach Veranstaltungsende auch wieder verlassen können.

Sollte der Auftraggeber den Auftrag stornieren, und wir den Künstlerauftritt nicht wieder vermitteln können, übernimmt dieser unsere Ausfallkosten. 
Bis 30 Tage vor der Veranstaltung / 20 % der Auftragssumme
Bis 20 Tage vor der Veranstaltung / 30 % der Auftragssumme
Bis 10 Tage vor der Veranstaltung / 50 % der Auftragssumme
Ab   3 Tage vor der Veranstaltung / 80 % der Auftragssumme
Wir akzeptieren Fälle höherer Gewalt als Ausfallgrund. / Das Wetterrisiko liegt beim Mieter.

Uns gegenüber können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden wenn Aktionsprogramme während der Aktionszeit beschädigt werden und eine planmäßige Durchführung nicht mehr möglich ist, und/oder wenn bedingt durch Pannen oder Unfälle, an oder mit unseren Fahrzeugen, die Aktionen nicht rechtzeitig beginnen. Entsprechend kann aber der Kunde unsere Rechnung kürzen.

Alle Aktionen sind von unserer Seite aus versichert. Wird dieser AB nicht innerhalb 8 Tagen widersprochen, ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.

Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.